Lord Lieutenant

Ó Encyclopaedia Albernica.
(Athsheolta ó LL)

Ein Lord Lieutenant ist der persönliche Repräsentant des Monarchen in einer albernischen Region. Seit 2009 ist er außerdem mit der Regionalverwaltung seiner Region beauftragt und dazu mit umfangreichen Rechten ausgestattet worden. Der Lord Lieutenant für Greater Aldenroth trägt den Titel Lord Mayor, in Winland lautet die Amtsbezeichnung Lord High Constable und in Eihlann Taoiseach. Der Stellvertreter des Lord Lieutenant ist der Deputy Lieutenant.

Ernennung & Entlassung

Der Lord Lieutenant einer Region wird auf Vorschlag der Regierung durch die Queen ernannt. Dabei kann immer nur ein Bürger mit Wohnsitz in dieser Region zum Lord Lieutenant ernannt werden. Der Amtsträger gilt von seinem Amt als zurückgetreten, wenn er seinen Wohnsitz in eine andere Region verlegt. Ansonsten kann ein Lord Lieutenant auf Wunsch der Regierung oder auf eigenen Wunsch Ihrer Majestät auch wieder entlassen werden.

Stellvertreter

In Absprache mit der Regierung Ihrer Majestät kann ein Lord Lieutenant einen Stellvertreter für sich berufen. Dieser übt in dessen Abwesenheit die volle Amtsgewalt und nach Absprache eigenständig Aufgaben auch in Anwesenheit des Lord Lieutenants aus. Die Amtsbezeichnung des Stellvertreters lautet Deputy Lieutenant, in Greater Aldenroth wird der Amtsträger abweichend als Deputy Mayor bezeichnet.

Titulierung

Ein Lord Lieutenant darf die post-nominalen Kürzel LL hinter seinem Namen führen. Ein Deputy Lieutenant führt DL. Als Repräsentant Ihrer Majestät darf der Lord Lieutenant außerdem das Prädikat The Honourable führen, dies ist dem Deputy Lieutenant nicht gestattet.